Raumheizer für feste Brennstoffe (Öfen, Kamine, etc.)

Ist der Weiterbetrieb Ihres Kaminofens möglich?

In den meisten Fällen ja.

Aktuell sind nur Feuerstätten bis zum Errichtungsjahr 2010 von der Nachweispflicht betroffen.
Häufig kann der Nachweis über die Einhaltung der aktuell geforderten Grenzwerte über den Hersteller eingeholt werden.

Da die Nachweispflicht ausschließlich Einzelraumfeuerungsanlagen bis zum Errichtungsjahr 2010 gilt, ist die Feuerstätte im jüngsten Fall bereits 14 Jahre alt und ein Austausch ohnehin zu erachten.
Sprechen Sie vor dem Kauf zum Austausch unbedingt mit Ihrem Schornsteinfegermeister!

In speziellen Fällen, in welchen die Nachweisführung über den Hersteller nicht möglich ist und sich die Feuerstätte in einem erhaltenswerten Zustand befindet, lohnt es sich evtl. über eine Messung zur Ermittlung der Einhaltung der erforderlichen Grenzwerte, oder die Installation Feinstaubmindernder Anlagen nachzudenken.

Die entsprechende Bescheinigung über die Feststellung der Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte Ihrer Einzelraumfeuerstätte sollten Sie bereits erhalten haben.

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